Werner Anzenberger 
Peter Veran

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Der Wille zur Reform. Gesellschaftliche Entwicklung in Österreich

Vortrag am 21.9.2016

für ARGE Jugend und Verein XENOS


Liest, hört oder sieht man Beiträge in den Medien zur österreichischen Innenpolitik, ist ein klagender – wenn nicht anklagender – Ton nicht zu überhören. „Die notwendigen Reformen müssen endlich angegangen werden!“ erfährt man da. Oder: „Es muss endlich ‚große Würfe‘ geben.“ Oder auch: „Mit dem ewigen ‚Klein – Klein‘ und ‚Hickhack‘ der Regierungsparteien können die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigt werden.“

 

Das vieltönige Verlangen nach „Reformen“ setzt eines unausgesprochen voraus: Reformen sind positiv besetzt, sie sollten gesellschaftliche Verhältnisse zum Besseren verändern.

 

Aber ist das wirklich immer so? Setzt eine solche Annahme nicht voraus, dass Reformen – weil sie ja behaupteter Maßen immer Verbesserungen bringen – die Zustimmung aller finden müssten?

 

Dazu zwei Beispiele aus der Geschichte:

 

Im Zuge der Gründung der Republik Österreich wurden gesellschaftliche und soziale Meilensteine gesetzt. Österreich wurde demokratisch und rechtsstaatlich eingerichtet, die Sozialreformen unter Ferdinand Hanusch – Acht- Stunden- Tag, Arbeitslosenversicherung, Angestelltengesetz, gesetzlicher Urlaub, Verbot der Kinderarbeit, Errichtung der Arbeiterkammer, das Betriebsrätegesetz, ein effizienter Mieterschutz und vieles mehr – schufen das Fundament unseres heutigen Sozial- und Wohlfahrtsstaates.

 

Auch wenn diese Reformen heute völlig unbestritten sind, produzierten sie in der Ersten Republik enormen Sprengstoff. Konservative Kräfte lehnten Österreichs Weg zu einem demokratischen Wohlfahrtsstaat entschieden ab, „Weg mit dem revolutionären Schutt“ war ihre Parole. Die Ausschaltung der Demokratie und die Errichtung der österreichischen Diktatur von 1933 bis 1938 war da nur ein konsequenter Schritt, um die verhassten Reformen zu beseitigen.

 

Ein anderes – diesmal internationales – Beispiel: 1928 begann Josef Stalin, im Zuge einer brutalen und rigorosen Kampagne zur „Kollektivierung“ die sowjetische Landwirtschaft unter staatliche Kontrolle zu bringen. Die Reform stieß auf massiven Widerstand der betroffenen Menschen. Auf welchen die sowjetische Führung reagierte mit Erschießungen und Deportationen in den Gulag. In Folge der Kollektivierung starben in den nachfolgenden Jahren Millionen Menschen an Hunger. Besonders betroffen waren die Ukraine und Zentralasien. Allein in Kasachstan verhungerten Anfang 1930 geschätzte 1,3 Millionen Menschen.

 

Aus diesen Beispielen lernen wir, dass der Begriff „Reform“ weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung der gesellschaftlichen Realität in sich birgt. Der Begriff ist neutral: Er bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die „planvolle Umgestaltung bestehender Verhältnisse und Systeme“. Ob diese Umgestaltung positiv oder negativ ist, bestimmt ausschließlich der Standpunkt – die Subjektivität – des Betrachters.

 

Daraus folgt aber auch, dass die wahllos in die politische Debatte geschleuderten Vokabel „Reformunwilligkeit“ oder „Reformstau“ zwar negativ gemeint sind, inhaltlich aber neutral sind. So leuchtet etwa jedem vernünftigen Menschen ein, dass das Festhalten an bestehendenVerhältnissen wesentlich besser ist, als eine „schlechte“ Reform. – Siehe Stalin.

 

Damit bin ich aber auch schon bei einem wesentlichen Punkt meines Referats: Ob bzw. welche Reformen in Österreich als notwendig erachtet werden, hängt davon ab, welche Grundsatzposition die Gestalterinnen und Gestalter sowie die Betroffenen in unserem Gesellschaftssystem einnehmen: Parteien, Interessenvertretungen, Medien, Behörden, NGOs – ja, jeder einzelne Mensch.

 

Wenn also in diesem Land irgendjemand nach „Reformen“ schreit, die deshalb notwendig seien, weil man „sonst die Zukunft verspiele“, muss man sich sofort die Frage stellen, welche „Reformen“ die oder der sich so lautstark Empörende denn tatsächlich meint. In vielen Fällen wird man zur Erkenntnis kommen, dass man selbst ebenfalls Reformen ersehnt, aber möglicherweise ganz andere, vielleicht sogar diametral entgegengesetzte wie gerade vorgeschlagen.

 

In einer Demokratie – man braucht es an sich gar nicht zu erwähnen – sollten Reformen dann zustande kommen, wenn die Mehrheit solche Reformen für sinnvoll hält. Im repräsentativen System ist dies die Mehrzahl der Abgeordneten im Parlament. Wesentlichen Einfluss hat aber auch die Regierungskonstellation, weil von ihr in der österreichischen Praxis die Gesetzesinitiative ausgeht. Aber auch sie braucht – naturgemäß – den absoluten Rückhalt im Parlament.

 

Je breiter die Übereinstimmung bei allen Akteuren und Betroffenen, desto höher die Bereitschaft, bestehende Verhältnisse und Systeme umzugestalten – mit anderen Worten: Reformen anzugehen.

 

Bestes Beispiel: Österreich nach 1945. Das Land lag in Schutt und Asche, seine Wirtschaft befand sich unter dem Niveau eines heutigen Entwicklungslandes. Wann sonst sollte Reformwilligkeit demonstriert werden, wenn nicht in einer solchen Situation? Und: Man hatte aus den Fehlern der Zwischenkriegszeit gelernt. Die einen sahen ein, dass der ungebremste Kapitalismus unmittelbar in Krieg und Faschismus geführt hatte, die anderen verzichteten auf ihren revolutionären Gestus und vertrauten darauf, dass soziale Verbesserungen auch evolutionär - Schritt für Schritt – möglich sein können.

 

Das Resultat der Bemühungen der damaligen Großparteien konnte sich sehen lassen: Österreich entwickelte sich zu einem Sozial- und Wohlfahrtsstaat auf höchstem Niveau, zu einem der wohlhabendsten und sichersten Länder der Welt.

Höhepunkt dieser Entwicklung war die Reformpolitik der 70er Jahre, eine Politik, die nunmehr von einer Alleinregierung – jener der Sozialdemokraten – getragen war, aber – und das ist wesentlich für die damalige und heutige Betrachtung – auch weiterhin von einer sehr breiten, parteiübergreifenden Basis. Auf diese Politik will ich näher eingehen, bevor ich auf die Gegenwart zu sprechen komme.

 

Den Reformen der 70er Jahre gingen - meist unter der Führung konservativer Parteien, fast eine Ironie der Geschichte -, so etwa auch in Österreich, in West- und Mitteleuropa sozialdemokratisch geprägte emanzipatorische Programme voraus. Es war – über die Parteigrenzen hinweg – politischer Grundkonsens, die Welt sozialer und liberaler zu gestalten.

 

In Österreich zeigte sich dieser Grundkonsens nicht nur im Rahmen der Konzentrationsregierung bzw. der großen Koalitionen von 1945 - 1966, sondern auch während der Alleinregierungen – zuerst jener der ÖVP, dann jener der SPÖ – von 1966 bis 1983.

 

Das hängt damit zusammen, dass die so bemerkenswerten Sozial- und Bildungsreformen, die ich teilweise im Detail noch ansprechen werde, zuvor die Sozialpartnerschaft in den Grundzügen ausgearbeitet hat. Diese Verhandlungen – Kapital und Arbeit auf Augenhöhe – gewährleisteten, dass keine wesentlichen Interessen in einem pluralistisch- demokratischen Staat unter die Räder kamen und die Kompromisse tragfähig und in der breiten Bevölkerung akzeptiert waren.

 

Es ist wichtig für mich zu betonen: Sowohl in der Alleinregierung der ÖVP als auch in jener der SPÖ wurde nicht einfach drüber gefahren, wie etwa später in der blau- schwarzen Koalition 2000 - 2006. Als Arbeitnehmer-Interessenvertreter erinnere ich mich etwa an extrem kurze Gesetzesbegutachtungsfristen, die eine faire Partizipation aller maßgeblichen Kräfte nahezu ausschlossen. Drei Tage für eine hochkomplexe – im Übrigen vor allem für die Jungen und die Frauen enorm verschlechternde - Pensionsreform ist de facto eine Ausgrenzung. „Speed kills“ lautete die Parole. Auf der Strecke blieb das soziale Augenmaß.

 

Da bin ich schon bei einem wesentlichen Punkt der Reformpolitiken in den Konsensjahren, insbesondere natürlich in der Zeit des Modernitätsschubes der 1970er Jahre. Will man diese Reformpolitik aus Sicht des sozialen Fortschritts betrachten, trägt sie ihren Namen zu Recht. Durch jedes umgesetzte Gesetzesvorhaben wurde der Sozial- und Wohlfahrtsstaat gestärkt, Österreich sozialer und liberaler.

 

Anders als die sogenannte „Reformpolitik“ 2000 - 2006. Wir erinnern uns noch an die verschlechternden Einschnitte: Die sogenannte Pensionsreform mit einem Wertverlust von bis zu 30 % habe ich schon angesprochen, dazu etwa auch Urlaubskürzung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, Ambulanzgebühren, Besteuerung der Versehrtenrenten und zahlreiche Grauslichkeiten mehr, vieles vom Verfassungsgerichtshof wegen Nichteinhaltens der elementarsten verfassungsrechtlichen Spielregeln aufgehoben.

 

Von den vielen so wichtigen Gesetzen der verflossenen Konsenspolitik möchte ich nur einige wenige ansprechen und ein ganz besonderes an die Spitze stellen: Es verwirklichte und verwirklicht das, was Bruno Kreisky als maßgeblicher Gestalter der 70er Jahre einmal als „Durchflutung aller Lebensbereiche mit Demokratie“ bezeichnet hat. Das Betriebsrätegesetz wurde im Sinne der Mitwirkung der ArbeitnehmerInnen in den Betrieben und Unternehmen zu einer wirklichen und effizienten Arbeitsverfassung ausgebaut.

 

Das 1973 beschlossene Arbeitsverfassungsgesetz sieht wichtige Mitwirkungsrechte der demokratisch gewählten  Betriebsräte vor, vor allem bei geplanten Kündigungen, Betriebsänderungen, bei Versetzungen oder Disziplinarmaßnahmen. Jede wesentliche Entscheidung des Unternehmens ist mit dem Betriebsrat zu erörtern und zu verhandeln, in Kapitalgesellschaften und großen Vereinen sind die Betriebsräte zumindest mit einem Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsräten vertreten. Die Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertreter wurden in den nachfolgenden Jahren sogar noch gestärkt.

 

Es ist geradezu unglaublich, dass es auch heute noch Unternehmer gibt – wie einen sonst so hofierten Milliardär aus Salzburg – die in ihrem Allmachtsanspruch die arbeitsverfassungsrechtliche demokratische Partizipation der ArbeitnehmerInnen mit allen Mitteln hintertreiben - etwa die Wahl eines Betriebsrates mit der Drohung verhindern, andernfalls den ganzen Betrieb zuzusperren und die ArbeitnehmerInnen auf die Straße zu setzen.

 

Einen wahren Durchbruch in den Zeiten der Konsens- Reformpolitik schaffte man auch im Urlaubsrecht. Mit großer Unterstützung von Gewerkschaften und Arbeiterkammer gelang es mit einer Anfang 1973 in Kraft tretenden Novelle, den Mindesturlaub von zwei auf vier Wochen pro Arbeitsjahr anzuheben. Weitere Novellen folgten, seit 1986 beträgt der Mindesturlaub fünf Wochen, bei langjähriger Beschäftigung sogar sechs Wochen.

 

Der Anspruch auf sechs Wochen Urlaub ist allerdings aufgrund der hohen Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt heute kaum mehr zu erreichen, weshalb die Arbeitnehmervertretungen fordern, allen älteren ArbeitnehmerInnen den Mehrurlaub zu gewähren. Im öffentlichen Dienst – also bei den Arbeitsverhältnissen zu Bund, Land und Gemeinden – ist dieses so wichtige Vorhaben bereits verwirklicht.

 

Die arbeitnehmerfreundlichen politischen Kräfte im Lande könnten sich sogar vorstellen – und da bin ich wieder bei der Konsenspolitik - , für den längeren Urlaub eine größere Flexibilisierung der Arbeitszeit, die sich die Wirtschaft wünscht, aber in der Regel zu Nachteilen und Mehrbelastung der ArbeitnehmerInnen führt, zuzulassen. 

 

Und gerade bei der Arbeitszeit zeigen sich ganz besonders die Unterschiede zwischen der Sozialpolitik einst und jetzt. Damals wurden Meilensteine gesetzt, allerdings nur bis 1975. 

 

Wir müssen uns vor Augen halten, dass noch an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert 72 Stunden-Wochen bei bis zu 14 Stunden pro Tag üblich waren. Die frühen 1.-Mai-Feiern der Arbeiterbewegung hatten deshalb zum Ziel, die Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag und damit die brutale Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen zu begrenzen.

 

1959 kam die 45 Stunden-Woche, und die konservative Alleinregierung mit Josef Klaus an der Spitze – das sei ganz besonders positiv betont – beschloss 1969 das neue Arbeitszeitgesetz, das die 40- Stunden- Woche bei vollem Lohnausgleich in Etappen bis 1975 einführte. Die Regierung ließ sich dabei gerne von den Sozialpartnern beraten, wobei allerdings auch ein von den Sozialdemokraten unterstütztes Volksbegehren mit neunhunderttausend Unterschriften – eines der erfolgreichsten in der Geschichte – seine Wirkung tat. Gleichzeitig wurde auch ein gesetzlicher Mindestzuschlag von 50 % für Überstunden eingeführt.

 

Seitdem – seit mehr als 40 Jahren also! – hat sich bei der Arbeitszeit nicht mehr Wesentliches verändert, manche Kollektivverträge sehen immerhin 38,5 oder 38 Stunden pro Woche vor. Dies überrascht doch, ist ja die Produktivität in der Zwischenzeit enorm gestiegen. Ja im Gegenteil, wir sind gerade dabei, die Lebensarbeitszeit durch die Anhebung des faktischen Pensionsalters zu verlängern.

 

Wir werden umdenken müssen, zumal – an sich zu begrüßen – mehr und mehr Arbeit wegfällt. Man denke etwa an die Administrativkräfte – Sekretärinnen -, deren Arbeitsplätze aufgrund der Digitalisierung in der Zukunft vielfach verloren gehen werden. Wir sollten uns vor Augen führen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit der Erwerbstätigen in Österreich 43,5 Stunden pro Woche beträgt, also weit über das gesetzliche Normmaß hinausgeht. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit 41,5 Stunden, in Dänemark 37,8 Stunden.

 

300 Millionen Überstunden pro Jahr müssen in Österreich geleistet werden, davon 60 Millionen unbezahlt. 

 

Während sich die Arbeitnehmerinteressenvertretungen endlich wieder über Arbeitszeitverkürzungen unterhalten wollen – selbstverständlich unter vollem Lohnausgleich, um die Kaufkraft und damit auch eine prosperierende, wachstumsorientierte Wirtschaft nicht zu gefährden -, fordern einzelne Vertreter unserer sonst so geschätzten Arbeitgeber-Sozialpartner ernsthaft eine Arbeitszeitverlängerung.

 

Es kann nicht überraschen, dass unsere Freude über solche Vorstöße sehr begrenzt ist. Schon mehr Verständnis haben wir für Forderungen, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. In den letzten Jahrzehnten wurde das Arbeitszeitgesetz mehrmals im Sinne dieses Wunsches verändert, vielfach sind Tagesarbeitszeiten bis 12 Stunden schon jetzt möglich. Wir anerkennen, dass Arbeit naturgemäß dann geleistet werden soll, wenn sie tatsächlich anfällt. Aber: Der berechtigte Freizeitbedarf der ArbeitnehmerInnen – vor allem für Ruhe und Sorgepflichten – darf dabei nicht vernachlässigt werden.

 

Und ebenso wichtig: Wenn man schon durch längere Arbeitszeiten stark belastet wird, dürfen die Überstundenzuschläge in Geld und Freizeit nicht wegfallen.

 

Wenn unterm Strich herauskommt, dass die ArbeitnehmerInnen mehr arbeiten und weniger Geld bekommen sollen, kommen wir als ArbeitnehmerInneninteressenvertreter einfach nicht mit. Da ist uns ein sogenannter „Reformstau“ lieber.

 

Weitere Meilensteine in der konsensorientierten Sozialreformpolitik der 1970er Epoche waren das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeiter weitgehend den Angestellten gleichstellte, die Abfertigungen auch für ArbeiterInnen, das Berufsausbildungsgesetz – noch von ÖVP- Kanzler Josef Klaus 1969 in Position gebracht – das Mutterschutzgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz.

 

Die Wirtschaftspolitik orientierte sich an der angestrebten Vollbeschäftigung, und schließlich sind die großen Gesellschaftsreformen zu erwähnen, selbstverständlich entsprechend den politischen Mehrheitsverhältnissen sozialdemokratisch-progressiv geprägt, aber doch – trotz erheblicher Diskussionen in einzelnen Teilen – schlussendlich zu einem Gutteil von beiden großen politischen Kräften getragen.

 

Christian Brodas Strafrechtsreformen 1971 und 1975 verfolgten die Utopie der „gefängnislosen Gesellschaft“, die Strafbarkeit bei Homosexualität und Ehebruch wurden eingeschränkt oder aufgehoben und vor allem – allerdings gegen den Widerstand der ÖVP und der katholischen Kirche – die Fristenlösung – also die Straffreiheit der Abtreibung bis zum dritten Monat – im Parlament beschlossen.

 

Auch das Familienrecht wurde entscheidend modernisiert, hier gab es auch trotz ideologiepolitischer Kontroversen schlussendlich Konsens. Die Frau wurde endlich in allen Punkten dem Mann gleichgestellt, die männliche Dominanz in den Familien in Form des „Haushaltsvorstands“ wurde abgeschafft. Der Mann konnte auch nicht mehr allein über den Wohnsitz und die Bildung der Kinder entscheiden. Bis 1975 war es zum Beispiel dem Ehemann möglich, das Arbeitsverhältnis seiner Frau einfach aufzukündigen, wenn er mit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr einverstanden war. 1970 erfolgte auch die grundsätzliche Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern, wenn auch bis heute kleine Unterschiede bestehen.

 

In der Bildungspolitik konnten mit der Einführung der kostenlosen Schulbücher, der freien Schulfahrten, dem Ausbau der Schulbeihilfen, der Forcierung von Schulneubauten und nicht zuletzt dem freien Zugang zu den Universitäten große Erfolge erzielt werden.

 

Nach diesem kurzen Rückblick auf die außerordentliche Reformwilligkeit der 1970er-Jahre darf ich mit Vergleichen zu heute fortsetzen, wobei ich nur einige wenige „Baustellen“ aufgrund der Zeitdisziplin ansprechen kann.

 

Bleiben wir bei der Bildungspolitik: Schon in den 1970er- Jahren ist es nicht gelungen, zwei besondere Anliegen der progressiven Kräfte zu verwirklichen: Die Gesamtschule der 10 – 14- jährigen, um die bis heute bestehende – aus unserer Sicht sozial so ungerechte – frühzeitige Selektion der Kinder zu vermeiden, und die Ganztagsschule, die die Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern und vor allem die Chancen von Kindern aus bildungsfernen Schichten erhöhen soll.

 

Der Streit um – unbestritten längst notwendige – Bildungsreformen wird nahezu ausschließlich ideologisch – und zwar unter Politikern ebenso wie Experten – geführt, wobei – und das ist interessant – die Grenzen zwischen links und rechts sich mehr aufweichen. So etwa sprechen sich einzelne konservativ geführte Bundesländer für die Einführung der Gesamtschule ebenso aus, wie die Industriellenvereinigung, die im Übrigen auch ein stimmiges Konzept für die Ganztagsschule vorgelegt hat.

 

Trotz dieser positiven Signale bin ich skeptisch, ob der „Gordische Knoten“ zerschlagen werden kann, weil die beharrenden – reformunwilligen – Kräfte in der Gesellschaft – insbesondere in den Parlamenten – einen beträchtlichen Überhang haben.

 

Eine Lösung wäre allenfalls dann in Sicht, wenn die progressiven Kräfte im Gegenzug zu Veränderungen in der Schulpolitik den freien Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen abtauschen – mit anderen Worten: der Einführung von Studiengebühren – zustimmen würden. Dies würde aber aus Sicht der Arbeitnehmer- Interessenvertretungen bedeuten: Auf der einen Seite ein Schritt nach vorn, auf der anderen Seite ein Schritt zurück.

 

Recht klar zwischen links und rechts sind die Positionen beim immerwährenden Diskussionsthema „Pensionen“ gezogen.

Konservative Konzepte sehen vor, das Umlagesystem auf ein Kapitaldeckungssystem umzustellen und das Pensionsalter massiv anzuheben.

 

Umlagefinanzierung bedeutet, dass die Einnahmen aus den Beiträgen der Aktiven und der Anteil aus den Steuern unmittelbar ausbezahlt werden. Im Gegensatz dazu werden im kapitalgedeckten System die Beiträge am Markt veranlagt, in der Hoffnung, dass das Geld „arbeiten“ möge.

Agnes Streissler-Führer hat unlängst die Pensionssysteme der USA, der Niederlande, von Deutschland und von Polen untersucht, die zur Gänze oder mit einem zunehmenden Anteil auf die Kapitaldeckung setzen.

 

Beispielsweise wurde 1999 in Polen das öffentlich-rechtliche Umlagesystem auf ein fiktives Beitragssystem umgestellt und als zweite Säule ein verpflichtendes Privatpensionssystem etabliert. In der Krise performten dann die privaten Pensionsfonds derart schlecht, dass 2011 die Reform zurück genommen werden musste. Das Vertrauen in das Pensionssystem war erheblich erschüttert, Analysten prophezeien Polen eine erhebliche Altersarmut in einigen Jahren.

 

Die Prognose einer kapitalgedeckten Pension ist auch in Deutschland – Stichwort: Riester-Rente – desaströs: Bei einer 47-jährigen Erwerbskarriere und einem Antrittsalter von derzeit 67 hätte ein heute 20-jähriger aus dem staatlichen deutschen System eine Ersatzquote von nur 42% zu erwarten. Aber auch nur dann, wenn er durchgehend arbeiten kann und nicht in Karenz geht, prekär beschäftigt oder arbeitslos wird. Davon kann man nicht leben.

 

Agnes Streissler-Führers ernüchterndes Resümee: „Es ist wie beim Roulette: im Regelfall gewinnt die Bank.“

 

Es ist natürlich richtig, dass aufgrund der – an sich erfreulichen – Alterung der Gesellschaft immer weniger Erwerbstätige immer mehr ältere Menschen finanzieren müssen. Das derzeitige Umlagesystem, das Antrittsalter und auch die Höhe der Pensionen können aber jedenfalls aufrecht erhalten werden, wenn der Arbeitsmarkt gestärkt wird. Mit anderen Worten: Die Beschäftigungsquote der 15 bis 64-jährigen – derzeit nur 64 % - muss auf zumindest 69 % gesteigert werden. Dies ist durch verbesserte Arbeitsbedingungen, Zurückdrängen der Überstunden und der Minijobs, verstärkte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie mehr Aus- und Weiterbildung, einem vernünftigeren Umgang mit älteren ArbeitnehmerInnen und schließlich auch dem Zurückdrängen der jahrelangen Ausbeutung von jungen Menschen in sogenannten Praktikanten- und Volontärs-Verhältnissen durchaus zu schaffen.

 

Schon im Jahr 1959 – also vor fast 60 Jahren – prophezeiten einige Medien dem österreichischen Pensions-System den baldigen Zusammenbruch. Heute lebt es immer noch und sichert den älteren Menschen im Wesentlichen den gewohnten Lebensstandard. Sogenannte „Reformen“, die auf Zerschlagen und Kürzen aus sind, lehnen die Arbeitnehmer-Interessenvertretungen daher entschieden ab.

Die nächste soziale Institution, bei der – aus unterschiedlichsten Motiven – immer wieder Reformen eingemahnt werden, ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und damit untrennbar verbunden der Arbeitsmarkt. Menschen, die kein Vermögen oder unverschuldet kein Einkommen haben, werden mit einem Sozialgeld – man kann durchaus auch sagen Grundeinkommen – ausgestattet. Die Mindestsicherung ist steuerfinanziert, mit Ausnahme jener für die älteren Menschen, die in der Regel die – etwas höhere – Ausgleichszulage – im Volksmund „Mindestpension“ - erhalten.

 

Als man die Mindestsicherung im Jahr 2010 bundesweit einführte, sprach man von einem großen Wurf für die Armutsbekämpfung. Sie sorgt dafür, dass bei der Armutsbekämpfung Österreich im internationalen Ranking nicht schlecht dasteht. Allerdings liegen wir mit der Mindestsicherung selbst bei Einbeziehung von Zusatzleistungen und Gebührenbefreiungen noch immer unter der Armutsschwelle.

 

Die Mindestsicherung ist – leider und entgegen dem Ziel des Bundesgesetzgebers – in den Ländern noch immer unterschiedlich geregelt, sie reicht von knapp € 838,00 bis € 914,00 für Alleinunterstützte bzw. Alleinerzieher. Genaue Bewertungen sind im Übrigen schwierig, weil unterschiedliche Kombinationen und Deckelungen bestehen, insbesondere in Verbindung mit Wohnbeihilfen.

 

Richtig ist, dass auch das Mindestsicherungsmodell verbessert werden kann und behutsame Angleichungen an neue Lebenswirklichkeiten notwendig sind. Wir als Arbeitnehmer-Interessenvertretungen fordern vor allem, dass die Mindestsicherung endgültig Bundes-Kompetenz wird und einheitlich geregelt werden soll. Außerdem soll die Administration nicht den Länderbehörden, sondern ausschließlich dem AMS überlassen werden. Dies deshalb, weil die Mindestsicherung ja kein bedingungsloses Grundeinkommen ist, sondern an die Arbeitswilligkeit gebunden ist. Und die überprüft nun mal das AMS. Daher sollte das Arbeitsmarktservice auch zuständig sein, wenn die Mindestsicherung entzogen werden soll.

 

Darüber hinaus ist es sicherlich gut und richtig, vermehrt Sach- statt Geldleistungen anzubieten. Dies sollte vor allem die Aufwendungen für das Wohnen betreffen. Lebensmittelkarten, die man dann bei Billa oder Merkur einlösen darf, lehnen wir aber ab, weil das ganz eindeutig zu Stigmatisierungen führt.

 

Und dann ist sicherlich auch ein Anliegen, dass es einen wirklichen Anreiz geben muss, den Mindestsicherungsstatus zu verlassen und ins Arbeitsleben einzusteigen. Ich denke da weniger an einen „Kombilohn“, der eher zu Lohndumping führt, sondern eine Anhebung der Entgelte. Hier sind vor allem die Sozialpartner gefordert. Es gibt noch immer Branchen, in denen nicht viel mehr als 1.000,00 Euro brutto bezahlt werden. Da ist es nicht ganz unverständlich, dass sich Menschen nicht ausbeuten lassen wollen.

 

Die Abgrenzung zur Mindestsicherung betrifft im Übrigen auch das Arbeitslosengeld: Aber auch hier: Anhebung des Arbeitslosengeldes und nicht Reduzierung der Mindestsicherung. Wir haben bei Arbeitslosigkeit in Österreich derzeit eine Ersatzquote von 55 % des vorangegangenen Verdienstes, das ist im internationalen Vergleich „grottenschlecht“. Zumindest 65 % wären angemessen.

 

Wenn aber über Reformen der Mindestsicherung verhandelt wird, zeigen sich Gräben, die kaum zu überwinden sind. Einflussreiche politische Kräfte führen diese Diskussion vor allem im Lichte der „Neid-Debatte“ und überschlagen sich mit Forderungen, wie man soziale Mindest-Absicherungen reduzieren kann. Das betrifft InländerInnen, vor allem aber Asylberechtigte, die Zugang zu den sozialen Unterstützungen haben. Da sagen die Arbeitnehmer-Interessenvertretungen: Was wollen wir? Wollen wir sozialen Frieden oder Hunger, Obdachlosigkeit und eine noch schlechtere Integration von Schutzbedürftigen?

 

Und vom Aufwand her geht diese – vor allem von Neid und Missgunst getriebene – Diskussion ohne hin völlig ins Leere: Der Aufwand für die Mindestsicherung betrug im Jahr 2015 673,0 Mio. Euro. Er wird sicherlich steigen in den nächsten Jahren, aber selbst bei einer Verschärfung der Flüchtlingsproblematik bliebe er erheblich unter einer Milliarde Euro.

 

Ich will nicht polemisieren, darf aber auch schon die Frage stellen, was allein die Bankenrettung gekostet hat: Insgesamt 13,8 Mrd. Euro, das ist wirklich keine Relation.

Eine Reform, von der man schon Jahrzehnte lang spricht, aber wo ganz offensichtlich kaum Konsens zu finden ist, betrifft die Gewerbeordnung. Und tatsächlich scheint hier vieles nicht stimmig. Wenn ein Rauchfangkehrer in einem „fremden Kehrbezirk“ um Kunden wirbt, wird er von seinen Konkurrenten wegen Verletzung des sogenannten Gebietsschutzes geklagt.

 

Ein Unternehmen, das Gebäude reinigt, braucht zwei Gewerbescheine – einmal für das Putzen der Fassade und einmal für die Säuberungsarbeiten im Inneren. Ein Montagetischler darf vorgefertigte Möbel zusammenbauen, aber keine Griffe auswechseln. Will ein Trafikant neben Rauchwaren und Zeitungen auch Ansichtskarten verkaufen, benötigt er zusätzliche eine Berechtigung für den Papierwarenhandel. So verwundert es nicht, dass es in Österreich 800.000 Gewerbeberechtigungen bei nur 600.000 Gewerbeinhabern gibt.

 

Hier ist sicherlich vieles nicht mehr zeitgemäß und Änderungsbedarf gegeben. Eine nähere Betrachtung zeigt aber, dass die Materie äußerst komplex – wie hätte Fred Sinowatz gesagt: kompliziert – ist.

 

Das wahre Problem liegt darin, dass derzeit in der Regel Gewerbeberechtigungen an Befähigungsnachweise gebunden sind. Hebt man diese Befähigungsnachweise auf, kann die Kundin nicht mehr so wirklich sicher sein, ob der Unternehmer das auch wirklich kann, was er vorgibt zu können. Es geht also auch ganz klar um den Konsumentenschutz.

 

Soll etwa jeder, der im Nähkasterl der Großmutter eine Nadel findet, Tattoos stechen dürfen. In Deutschland, wo man die Gewerbeordnung unlängst liberalisiert hat, fordert der dortige „Bundesverband Tattoo“ wohl ganz zu Recht seit Jahren eine verbindliche, reglementierte Ausbildung für Tätowierer.

 

Eine Studie über die Liberalisierung der Gewerbeordnung in Deutschland zeigt im Übrigen auch, dass positive Auswirkungen dieser „Reformen“ nicht festzumachen sind. So sind die Arbeitslosenzahlen nicht gesunken, obwohl die Zahl der Unternehmen in den liberalisierten Gewerben sprunghaft angestiegen sind. Es gibt etwa heute in Deutschland viermal mehr Fliesenleger- Firmen, aber nicht mehr Fliesenleger. Das sind also alles Solo-Selbständige – „Ich-AGs“ – die ohne arbeits- und kollektivvertragsrechtlichen Mindestschutz – meist in prekären Verhältnissen – arbeiten.

 

Apropos Kollektivverträge: Die Kollektivverträge und damit der so wichtige Mindest- Entgeltschutz hängt an den Gewerbeberechtigungen. Die Gewerbeordnung so zu reformieren, dass der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutz für die Beschäftigten auf dem bisherigen Niveau aufrechterhalten werden kann, wird sich aufgrund der dargelegten Komplexität des Themas schwierig gestalten.

 

Aber es gibt – um langsam zum Schluss zu kommen – doch auch Beispiele, wo Reformen möglich sind. Das „Arbeitsrechts-Paket 2016“ hat wesentliche Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer geschaffen. 

Es bringt eine erhöhte Transparenz bei den sogenannten „All-Inclusive-Vereinbarungen“, wo der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag bezahlt und damit alle Arbeitsleistungen abgegolten sind. Oft kamen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst nach der Vertragsunterzeichnung drauf, dass sie für einen – auf den ersten Blick durchaus akzeptablen – Pauschalbetrag enorme Überstundenleistungen erbringen müssen. In Zukunft muss zwingend das Grundentgelt im Dienstzettel ausgewiesen werden, sodass man sofort sieht, welche Arbeitsleistung dem Entgelt gegenüber steht.

 

Verbesserungen auch bei der sogenannten „Konkurrenzklausel“: Konkurrenzklausel bedeutet, dass der Arbeitnehmer bis zu einem Jahr nicht in seiner Branche arbeiten darf, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt oder es aus seinem Verschulden aufgelöst wird. Diese sehr belastenden Klauseln sind in Zukunft nur noch zulässig, wenn das Bruttoentgelt – inklusive Sonderzahlungen – ca. 3.800,-- Euro überschreitet. Damit fallen für 70 bis 80 % der Arbeitsverhältnisse diese unfairen Klauseln weg.

 

Und schließlich gab es auch eine kleine Reform zugunsten der ArbeitnehmerInnen bei den Ausbildungskosten. Die konnten bisher zurückgefordert werden, wenn die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer binnen fünf Jahren nach Ende der Ausbildung das Arbeitsverhältnis kündigt oder es durch ihr oder sein Verschulden endet. Diese Frist wurde nun auf vier Jahre verkürzt.

 

Darüber hinaus gibt es eine zwingende Aliquotierung. Dies bedeutet, dass jeder Monat nach Ende der Ausbildung den zulässigen Rückersatz reduziert.

 

Im Gegenzug wurde die höchstzulässige Arbeitszeit bei Dienstreisen auf 12 Stunden ausgedehnt. Ein Zugeständnis an die Unternehmer, das akzeptabel ist, weil Reisen nicht so belastend sind und die Abgrenzung zwischen Normalstunden und Überstunden erhalten blieb.

Schlusssatz: Wenn also in unserem schönen Land Reformen dringend eingemahnt werden, lohnt es sich, genau zu hinterfragen, welche das sind und welche Auswirkungen sie haben. Vielfach wird sich herausstellen, dass die Beibehaltung des aktuellen Zustandes oder gar Reformen in die gerade entgegengesetzte Richtung angebrachter wären.

Und wenn sich dadurch ein Patt in der Politik ergibt und gar nichts rührt? Das wird dann möglicherweise vielfach bedauert, muss aber nicht die schlechteste Lösung sein. Gegenüber sozialem Rückschritt ist Stillstand immer noch Fortschritt.

 

Ich danke für die Aufmerksamkeit!



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      • Heidrun Silhavy
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      • Herbert Nichols-Schweiger
      • Johann Rappold
      • Johanna Maigl
      • Jörg Obergruber
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      • Josef Sepp Grassmugg
      • Karin M. Schmidlechner-Lienhart
      • Kerstin Brickmann-Fellner
      • Klaus Tschernschitz
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      • Marlene Anzenberger
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      • Schloss Eggenberg, Ausstellung "Der große Tod"
      • Franz Forstlechner und die Markthalle Eggenberg
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      • Gedenkkultur am Rennfeld
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      • St. Peter am Holz/Teurnia und das Kreuz mit den Kreuzen
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      • Eisenerz und Vordernbergertal
      • Santa Maria Maggiore und Pontebba
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      • Spital am Pyhrn
      • Millstatt - Maria Himmelfahrt und der Feminismus
      • Medienstimmen
  • Vorträge / Medienbeiträge
    • Gastkommentar: Koloman Wallisch und die Demokratie - eine (zeitgemäße?) Auseinandersetzung
      • Gastkommentar Standard-Online am 12.2.2019
      • Langfassung
    • "Was wir ersehnen von der Zukunft Fernen"-Armutsbekämpfung in Österreich
    • Die österreichische Diktatur 1933 - 1938 Mythen und Thesen, Fakten und Wertungen
    • Zwischen Autorität und Freiheit. Die evangelische Kirche Österreichs im 20. Jahrhundert
    • Ein sozialpolitischer Blick auf die Pensionsdebatte
    • Die Reformpolitik der 1970er Jahre
    • Was steht zur Wahl? Macht und Ohnmacht des österreichischen Bundespräsidenten
    • Der Wille zur Reform. Gesellschaftliche Entwicklung in Österreich
    • Wird es reichen? Neue Arbeit - Neue Wohlfahrt
    • Der Justizpalastbrand 1927 und die Folgen - Kinder in unsicheren Zeiten
    • Februar 1934. Ursachen, Verlauf und Motive eines Aufstands
    • Fachkräfte braucht das Land
  • Reden
    • "Wir tun sowas nicht" und lila Winkel. Die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus
    • Gedenkrede beim internationalen Mahnmal am Grazer Zentralfriedhof
    • 70 Jahre ÖGB
    • Entwicklung der Gewerkschaft in Österreich und ihre Auswirkung auf die Gegenwart und Zukunft
    • "Diktaturen. Krieg. Vernichtung - Chancen regionaler Gedenkkultur"
    • Stolpersteine gegen das Vergessen, am 14. November 2022
  • Slow Food - Literatur Podcast
    • Andrea Rohrbacher
    • Barbara Mithlinger
    • Bernhard Moshammer
    • Bettina Vollath
    • Christian Schacherreiter
    • Christian Teissl
    • Christina Nebel
    • Colin Hadler
    • Daniel Wisser
    • Daniel Zipfel
    • Diana Fejzic
    • Doron Rabinovici
    • Elisabeth Hager
    • Eva Schörkhuber
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